AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Simka Elektronik

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Einzelfirma Simka Elektronik, 4418 Reigoldswil, Schweiz (nachfolgend „Simka“), und ihren Kunden. Simka vermittelt als Beratungs- und Vermittlungsunternehmen Geschäftskunden und deren Aufträge an einen externen Produktionspartner in der Türkei. Simka bietet keine eigenen Produkte an, sondern fungiert ausschließlich als Vermittler und Berater für Kundenkontakte und die Projektkoordination. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde seinen Sitz in der Schweiz oder im Ausland hat. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Simka und dem Kunden kommt schriftlich oder persönlich zustande. Die Annahme eines Angebots kann schriftlich per E-Mail, per Post oder durch Unterzeichnung eines Vertrages vor Ort erfolgen. Ein Vertrag gilt auch als geschlossen, sobald der Kunde eine von Simka übermittelte Offerte ausdrücklich akzeptiert oder wenn Simka mit Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der angeforderten Dienstleistung beginnt. Alle Angebote von Simka sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Simka bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss in der Regel schriftlich (z. B. per E-Mail).

3. Leistungen von Simka Elektronik

Simka erbringt Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Produktionsaufträgen. Insbesondere übernimmt Simka folgende Aufgaben für den Kunden:

Beratung und Bedarfsklärung: Simka berät den Kunden bei der Planung des Projekts und der Definition der Produktionsanforderungen. Der konkrete Bedarf wird in Absprache mit dem Kunden ermittelt.

Vermittlung des Produktionsauftrags: Simka stellt den Kontakt zwischen dem Kunden und dem Produktionspartner her und vermittelt den Produktionsauftrag an diesen externen Partner. Simka tritt nicht als Hersteller auf und schließt selbst keinen Kauf- oder Werkvertrag über die zu fertigenden Produkte ab, sondern unterstützt lediglich den Vertragsabschluss zwischen Kunde und Produktionsstätte.

Projektkoordination: Simka übernimmt die Koordination und Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Produktionsbetrieb. Sie übermittelt Anforderungen, technische Spezifikationen und Änderungen und bemüht sich um einen reibungslosen Ablauf des Projekts.

Betreuung bis Abschluss: Simka begleitet das Projekt bis zur Fertigstellung der Produktion und – falls vereinbart – bis zur Auslieferung der Produkte an den Kunden.

Simka schuldet dem Kunden keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Die Leistungen von Simka stellen einen Geschäftsbesorgungsvertrag („Auftrag“ im Sinne von Art. 394 ff. OR) dar. Simka führt die übernommenen Aufgaben mit der branchenüblichen Sorgfalt und Fachkenntnis aus, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass das Projekt zu einem bestimmten Ergebnis oder Termin führt, da die tatsächliche Produktion außerhalb ihres Einflussbereichs liegt.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungen zu erbringen, damit Simka die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen kann. Insbesondere hat der Kunde:

Informationen und Unterlagen: Alle für das Projekt relevanten Informationen, Spezifikationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig an Simka zu liefern. Änderungen der Anforderungen oder neue Erkenntnisse sind Simka unverzüglich mitzuteilen.

Entscheidungen: Erforderliche Entscheidungen und Freigaben seitens des Kunden sollen zeitgerecht erfolgen, um Verzögerungen im Projektablauf zu vermeiden.

Kooperation mit dem Produktionspartner: Gegebenenfalls direkt mitwirkende Handlungen (z. B. Abnahme von Prototypen, Freigabe von Mustern) gegenüber dem Produktionsbetrieb sind durch den Kunden in angemessener Frist vorzunehmen, sofern Simka den Kontakt hergestellt hat.

Zahlung der Vergütung: Die vereinbarte Vergütung für Simkas Leistungen ist fristgerecht zu bezahlen (siehe Zahlungsbedingungen).

Gesetzliche Vorgaben: Kunden mit Sitz außerhalb der Schweiz sind dafür verantwortlich, eventuelle Import-, Zoll- oder Bewilligungsvorschriften für die gelieferten Produkte eigenständig zu erfüllen. Simka kann den Kunden hierbei auf dessen Anfrage unterstützen, übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung für die Einhaltung solcher Vorschriften.

Unterlässt der Kunde eine Mitwirkung oder kommt er sonstigen Verpflichtungen nicht nach, und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, ist Simka berechtigt, den Zeitplan anzupassen und Ersatz des daraus entstehenden Schadens oder Mehraufwands zu verlangen, sofern der Kunde das Unterlassen zu vertreten hat.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Dienstleistungen von Simka wird individuell vereinbart (z. B. als fixes Beratungshonorar oder als Vermittlungsprovision). Sofern nichts Abweichendes schriftlich festgelegt ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Simka stellt dem Kunden nach Vertragsabschluss oder nach Erbringung der Leistung eine Rechnung in Schweizer Franken (CHF). Gegebenenfalls ausgewiesene Mehrwertsteuer ist vom Kunden zusätzlich zum Netto-Betrag zu bezahlen.

Rechnungen sind, soweit nicht anders vermerkt, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Simka ist berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

Vorkasse oder Abschlagszahlungen: Simka behält sich vor, bei umfangreichen Projekten angemessene Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu vereinbaren. Solche Zahlungen und Fälligkeiten werden im Angebot oder Vertrag festgehalten.

Aufrechnung und Zurückbehaltung: Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Simka ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Sollte der Kunde begründete Mängel an Simkas eigener Leistung feststellen, berechtigt ihn dies nicht, Zahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen vollständig zurückzuhalten. Andere vertraglich vereinbarte Zahlungspläne oder Konditionen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt, sofern sie im Einzelvertrag schriftlich festgelegt sind.

6. Haftung

Haftung von Simka: Simka haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Simka selbst oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Simka schuldet dem Kunden kein bestimmtes wirtschaftliches oder technisches Ergebnis und haftet nicht für einen fehlenden Erfolg der vermittelten Geschäfte.

Haftungsausschluss für Drittleistungen: Simka vermittelt dem Kunden einen externen Produktionspartner, führt die Herstellung aber nicht selbst durch. Für die Qualität der vom externen Partner produzierten Waren sowie für Lieferverzögerungen oder -ausfälle übernimmt Simka keinerlei Haftung oder Gewährleistung, da diese Leistungen von einem Dritten erbracht werden. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Mängeln der Produkte oder Verzögerungen der Lieferung gegen Simka ausgeschlossen, da Simka nicht Vertragspartner des Kauf- oder Werkvertrags über die Produkte ist. Der Kunde hat etwaige Gewährleistungsansprüche oder Reklamationen bezüglich der Produkte direkt gegenüber dem Hersteller/Produktionsbetrieb geltend zu machen. Simka unterstützt den Kunden auf Wunsch zwar bei der Kommunikation mit dem Produktionspartner, übernimmt aber keine rechtliche Verantwortung für die Erfüllung solcher Ansprüche.

Hilfspersonen und indirekte Schäden: Soweit Simka zur Vertragserfüllung dritte Hilfspersonen (Subunternehmer, freie Mitarbeiter etc.) beizieht, haftet Simka für deren Handeln oder Unterlassen nur im Rahmen von Art. 101 OR. Eine weitergehende Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen. Indirekte Schäden und Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, Produktionsausfälle, Vertragsstrafen des Endkunden usw.) sind in jedem Fall von der Haftung ausgenommen. Für direkte Schäden, die aus einer Pflichtverletzung von Simka resultieren, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der vom Kunden für die betreffende Dienstleistung entrichteten Vergütung, sofern nicht gesetzlich zwingend ein höherer Haftungsbetrag vorgesehen ist.

Zwingende Haftungstatbestände: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, etwa bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem Fall ist die Haftung von Simka – soweit gesetzlich zulässig – allerdings der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Unabdingbare Haftungen bleiben unberührt: Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung sowie zugesicherte Eigenschaften haftet Simka uneingeschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Haftung des Kunden: Der Kunde haftet gegenüber Simka für alle Schäden, die durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten oder sonstiges schuldhaftes Verhalten des Kunden entstehen. Sollte ein Dritter (z. B. der Produktionsbetrieb oder ein Endkunde des Kunden) Ansprüche gegen Simka geltend machen, die auf ein Verhalten oder Unterlassen des Kunden zurückzuführen sind (z. B. Bereitstellen fehlerhafter Angaben, Verletzung von Schutzrechten, etc.), stellt der Kunde Simka von solchen Ansprüchen auf erstes Aufforderungsschreiben hin frei und trägt alle damit verbundenen Kosten.

7. Rücktritt und Kündigung

Vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden: Obwohl das Schweizer Recht kein allgemeines Widerrufsrecht kennt, gewährt Simka dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen: Der Kunde darf innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, sofern Simka mit der Ausführung der Dienstleistung oder der Produktionspartner noch nicht mit der Herstellung begonnen hat. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) gegenüber Simka erklärt werden. In diesem Fall erstattet Simka dem Kunden bereits geleistete Zahlungen zurück, jedoch abzüglich derjenigen Kosten und Aufwände, die Simka bis zum Eingang der Rücktrittserklärung bereits entstanden sind. Nach Ablauf von 7 Tagen oder nach Produktionsbeginn ist ein Rücktritt durch den Kunden ausgeschlossen; es gelten dann die vertraglichen Kündigungsregelungen oder gesetzlichen Bestimmungen.

Kündigung eines Auftragsverhältnisses: Dauerhafte Beratungs- oder Betreuungsverträge (Dauerschuldverhältnisse) können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Frist geregelt ist. Bei einmaligen Vermittlungsaufträgen (Projektverträgen) ist eine ordentliche Kündigung nicht vorgesehen, da das Vertragsverhältnis mit Abschluss des Projekts endet. Ungeachtet vertraglicher Kündigungsfristen gilt: Beide Parteien können einen Auftrag im Sinne von Art. 404 OR jederzeit kündigen. Kündigt eine Partei jedoch zu einem für die andere Partei unzeitigen Zeitpunkt, so ist die kündigende Partei verpflichtet, der Gegenpartei den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Als Kündigung zur Unzeit gilt insbesondere eine Vertragsbeendigung durch den Kunden nach Produktionsbeginn ohne wichtigen Grund – in einem solchen Fall hat der Kunde insbesondere die bereits angefallenen Kosten des Produktionspartners sowie das vereinbarte Honorar von Simka zu tragen.

Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien jederzeit vorbehalten. Simka ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn dem Kunden zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzantrag gestellt ist, der Kunde trotz Mahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt (z. B. fällige Zahlungen nicht leistet oder erforderliche Mitwirkungen unterlässt) oder wenn Fortsetzungsgründe vorliegen, die eine weitere Zusammenarbeit für Simka unzumutbar machen (z. B. Vertrauensverlust durch unredliches Verhalten des Kunden). Der Kunde seinerseits kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn Simka ihre Leistungen erheblich mangelhaft erbringt und innerhalb angemessener Frist trotz Abmahnung keine Abhilfe schafft, oder wenn offensichtlich wird, dass Simka die vertraglich geschuldete Leistung aus Gründen, die Simka zu vertreten hat, dauerhaft nicht erbringen kann.

Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt, sofern deren Erhalt von der Gegenseite bestätigt wird). Im Falle einer Kündigung bleiben Ansprüche von Simka auf Zahlung bereits erbrachter Leistungen oder Aufwendungsersatz bestehen.

8. Anwendbares Recht

Auf alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen Simka und dem Kunden ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht CISG) finden keine Anwendung. Bei Kunden, die Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland sein sollten (sofern Simka ausnahmsweise auch mit Verbrauchern kontrahiert), bleiben allfällig zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzstaates unberührt, soweit diese nach Art. 120 IPRG zur Anwendung kommen könnten.

9. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Simka und dem Kunden vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand am Sitz von Simka in 4418 Reigoldswil, Schweiz, als ausschließlichen Gerichtsstand. Simka ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandsregelungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen der AGB: Simka behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise (z. B. auf der Webseite von Simka oder per E-Mail) mitgeteilt. Änderungen treten – soweit nicht anders bestimmt – nicht rückwirkend, sondern für alle ab Inkrafttreten neu abgeschlossenen Verträge in Kraft. Für bestehende Verträge gelten Änderungen der AGB nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt oder wenn er trotz Mitteilung über die Änderung innerhalb von 30 Tagen keinen Widerspruch erhebt und den Vertrag fortführt. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird auf der Webseite veröffentlicht.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Vorrang individualer Abreden: Individuell zwischen Simka und dem Kunden getroffene schriftliche Vereinbarungen (z. B. in einem einzelnen Beratungs- oder Vermittlungsvertrag) gehen diesen AGB vor, soweit sie Abweichungen oder Ergänzungen enthalten.

Vertragsübertragung: Simka ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf einen Rechtsnachfolger oder verbundenes Unternehmen zu übertragen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden. Der Kunde wird über eine solche Übertragung informiert. Eine Abtretung von Forderungen oder Übertragung des Vertrages durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von Simka.

Form: Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber Simka oder einem Dritten abzugeben hat (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Kündigung), sind schriftlich zu übermitteln. E-Mails erfüllen die Schriftform, sofern der Absender den Zugang der E-Mail nachweist oder von Simka bestätigt wird.

11. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB oder allgemeinen Anliegen können Sie uns unter folgenden Kontaktinformationen erreichen:

Simka Elektronik (Einzelfirma)
4418 Reigoldswil, Schweiz
E-Mail: info@simka-elektronik.ch (allgemeine Anfragen)
Postanschrift für Korrespondenz: Simka Elektronik, 4418 Reigoldswil, Switzerland

(Stand dieser AGB: Juni 2025)